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Laut § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist in Betrieben mit mehr als 20 Vollbeschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden. Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, in allen Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Er tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen. Der ASA ist ein Kommunikationsforum, in dem unterschiedliche Funktionsträger eines Unternehmens Arbeitsschutzthemen erörtern, Maßnahmen beraten und Entscheidungen vorbereiten. Es ist zulässig, dass Arbeitsausschüsse mehrerer Betriebsteile ihre Sitzungen gemeinsam durchführen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt*innen auch dort zuständig sind.
Im Jahr 2009 wurde der ASA neu gebildet: Dekret und Statut
Der Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen: Zusammensetzung des ASA