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Bereich Kirche
Sehr geehrter Herr Pfarrer,
sehr geehrte Damen und Herren,
die kath. Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind wie jedes Unternehmen dafür verantwortlich, dass die bei ihnen Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen in Erfüllung der Arbeitspflicht keine Schäden erleiden. Wir möchten Ihnen mit diesem Schreiben noch einmal einige wichtige Hinweise geben.
Bischöfliches Generalvikariat Trier
SB 1.6 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Datum 01.08.2022
Bearbeiter Herr Claes
Durchwahl -411
Der Gesetzgeber hat den Unternehmern die Pflicht aufgetragen, zur Unterstützung Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte in einer festgelegten Stundenzahl einzusetzen. Das Bistum Trier hat seit 1997 mit der Verwaltungsberufsgenossenschaft ein Präventionskonzept abgeschlossen, das 2005 nochmals erneuert und 2014 ergänzt wurde. In diesem Präventionskonzept ist vereinbart, dass die gesetzlich vorgeschriebene Stundenzahl reduziert wird, wenn das Bistum den Arbeitsschutz insgesamt auch für die Kirchengemeinden mit organisiert. Die Kirchengemeinden haben sich diesem Konzept im Herbst 2001 angeschlossen. Im Bischöflichen Generalvikariat ist seit 2003 der Bereich Arbeitsschutz eingerichtet, der mittlerweile aus vier Fachkräften für Arbeitssicherheit und drei Sicherheitsinspektor*innen besteht. Aufgrund der Qualifikation und der ständigen Fort- und Weiterbildung konnte die Einsatzstundenzahl der vollbeschäftigten Kräfte gegenüber der gesetzlichen Vorgabe erheblich reduziert und damit der Kostenaufwand gesenkt werden. Zudem können während dieser Einsatzzeit auch zusätzliche Dienste für die Kirchengemeinden angeboten werden (z. B. Ausbildung von Leiterprüfe*innen und Brandschutzhelfer*innen). Die gesamten Dienste sind für die Kirchengemeinden kostenfrei.
Damit die Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften für Arbeitssicherheit bzw. den Sicherheitsinspektor*innen und den einzelnen Kirchengemeinden sichergestellt ist, sieht das Gesetz die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten vor. Diese unterstützen den Verwaltungsrat bei der Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren. Die Berufsgenossenschaften bieten hierzu kostenlose Seminare an. Wir bitten Sie noch einmal eindringlich, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen und die Namen mitzuteilen (siehe Anlage).
Infolge der jetzigen Gesetzgebung werden auf die Träger von Einrichtungen und Dienststellen noch viele weitere Aufgaben im Bereich der Arbeitssicherheit hinzukommen. Wir sind gerne bereit, Sie nach bestem Wissen zu beraten und zu unterstützen. Dies können wir umso besser, wenn uns eine Person zur Verfügung steht, die verantwortlich für den Arbeitssicherheit in der Kirchengemeinde ist. Wir empfehlen Ihnen daher, ein Mitglied des Verwaltungsrates oder Kirchengemeinderates zu benennen, das die Aufgabe einer oder eines Dienstgeberbeauftragten für Arbeitssicherheit wahrnimmt, nicht zuletzt als Entlastung für den Vorsitz des Verwaltungsrates oder Kirchengemeinderates. Die beauftragte Person sollte im Rahmen einer Vollmacht selbstständig und eigenverantwortlich über alle Maßnahmen der Arbeitssicherheit entscheiden können. Zurzeit werden in den Kirchengemeinden die Gefährdungsbeurteilungen vorgestellt. Gerade hierbei ist es wichtig, dass eine Person zur Verfügung steht, die diese Beurteilung durchführen kann.
Für die Mitglieder der Verwaltungs-, Pfarr- und Kirchengemeinderäte sowie für ehrenamtlich Helfende im Bistum Trier bietet die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) spezielle Informations- und Fortbildungsseminare an, in denen notwendiges Wissen im Bereich der Arbeitssicherheit vermittelt wird:
Dort können Sie sich auch zu Sicherheitsbeauftragten ausbilden lassen. Seminartermine werden jährlich neu angeboten.
Wir bitten Sie, das Thema "Arbeitssicherheit" nicht als Belastung anzusehen, sondern als wichtiges Element und Ausdruck für die Wertschätzung, die eine Dienstgemeinschaft trägt.