Rechtliche Grundlagen

Wie alle Unternehmen müssen sich auch die Dienststellen des Bischöflichen Generalvikariates, die Kirchengemeinden und die Dienststellen und Einrichtungen der Kita gGmbH an gesetzliche Vorschriften halten.

In der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" werden die Grundpflichten des Unternehmers beschrieben. Der Verwaltungsrat einer Kirchengemeinde entspricht der Unternehmer/ die Unternehmerin. Im vierten Kapitel dieser Vorschrift wird die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes beschrieben. 

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Werkzeug, um die Arbeitsaufgaben im Einklang mit den Rechtsvorschriften zu organisieren!

In einer Präventionsvereinbarung zwischen dem Bistum Trier und den Berufsgenossenschaften VBG, bzw. BGW sind die Einsatzzeiten der Arbeitsmedizinerin/ des Arbeitsmediziners und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit festgelegt.

In der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" , die ebenfalls in die Vereinbarung mit aufgenommen wurde, werden die Einsatzzeiten der Fachkräfte näher beschrieben.

Aushangpflichtige Gesetze

Über wichtige Gesetze müssen die Beschäftigten durch einen Aushang informiert werden. Wenn alle Beschäftigten Zugang zum Internet haben, reicht hierzu auch ein Link, mit dem man zu den aktuellen Gesetzen gelangt.

Es ist ausreichend, wenn die für den Arbeitsplatz relevanten Gesetze angegeben werden. Die Vorlage orientiert sich an den üblichen Arbeitsplätzen im Bistum Trier und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die verantwortlichen Personen können für den Arbeitsplatz unzutreffende Gesetze streichen und müssen spezielle arbeitsspezifische Vorschriften hinzufügen, wenn diese erforderlich sind.

Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungen

VBG Verwaltungsberufsgenossenschaft 

Gesetzlicher Unfallversicherungsträger der haupt- und ehrenamtlich Beschäftigten in der Verwaltung und in den Kirchengemeinden im Bistum Trier

BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Gesetzlicher Unfallversicherungsträger für unsere Kindertageseinrichtungen, Fachschulen und Jugendeinrichtungen

UK- RLP Unfallkasse Rheinland- Pfalz

Unfallversicherungsträger für die Kinder und Schüler in Rheinland-Pfalz

UKS Unfallkasse Saarland

Unfallversicherungsträger für die Kinder und Schüler im Saarland

Hier finden Sie weitere technische Regeln, Normen und Informationen

VDD

Der Verband der Diözesen Deutschlands hat eine Arbeitsgruppe Arbeitsschutz innerhalb der Personalwesenkommission eingerichtet. Die Bistümer Trier, Mainz, Limburg und Speyer sind gemeinsam in einer Untergruppe in dieser Arbeitsgruppe vertreten. Sie finden dort Informationen zum Arbeitsschutz im Bereich der kath. Kirche und auch zum Arbeitsschutzmobil.

BAuA

Der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unterstehen die wissenschaftlichen Fachbereiche "Grundsatzfragen und Programme", "Produkte und Arbeitssysteme", "Arbeit und Gesundheit" und "Gefahrstoffe und Biologische Arbeitsstoffe". Die Informationen sind für alle frei zugänglich!
Hier findet man unter anderem die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die aktuellen Arbeitsstättenregeln (ASR).

EFAS

Die Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz (EFAS) sorgt von zentraler Stelle dafür, dass die Mitarbeitenden aller Landeskirchen gut und sicher arbeiten können. Sie wurde 1997 gegründet. Da die Gefahren in der evangelischen Kirche nicht anders als in der katholischen Kirche sind, lohnt sich ein Besuch auf dieser Internetseite!