- Artikel drucken Artikel drucken
- Fehler melden Fehler melden
Betriebliche Suchtprävention (BSP) und Hilfe bei Suchtgefährdung verstehen wir als Beitrag zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes und der Gesundheitsförderung.
Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit durch frühzeitige Intervention
Vermeidung von riskantem Suchtmittelkonsum durch Information und Aufklärung
Befähigung der Vorgesetzten zu sachgerechtem Handeln bei Suchtproblemen am Arbeitsplatz
Unterstützung der Betroffenen zum eigenverantwortlichen Handeln
Einführung eines geregelten Verfahrens, das nachvollziehbar ist und die Gleichbehandlung aller Beschäftigten wahrt