Durch die Einführung eines BEM profitieren beide Seiten: Beschäftigte und Dienstgeber.
- Erhalt der Arbeitsfähigkeit
BEM trägt zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit unserer Beschäftigten bei. - Gesundheitsprävention
BEM kann helfen, einer drohenden Chronifizierung von Erkrankungen vorzubeugen und erneute Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden, wenn die Ursachen der Erkrankung bekannt sind. - Beitrag zur Beschäftigungssicherung
BEM kann dazu beitragen, Arbeitsunfähigkeits-Zeiten zu reduzieren und den Arbeitsplatz des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin zu erhalten. - Arbeitsgestaltung
Erkenntnisse aus dem BEM können in die zukünftige Gestaltung von Arbeitsinhalt, -platz und -organisation einfließen; so kann es der oder dem Einzelnen und auch vielen andern Mitarbeitenden dienen - Kostenreduktion
BEM trägt dazu bei, Fehlzeiten zu verringern und damit auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu reduzieren; zugleich entstehen damit geringere Kosten für Rekrutierung und Einarbeitung von Ersatzkräften. - Wissens-Sicherung
Gesunde Mitarbeitende stehen mit ihrem Wissen und Erfahrungsschatz dem Bistum Trier länger zur Verfügung. - Mitarbeiterbindung
Mitarbeitende identifizieren sich länger mit dem Dienstgeber, wenn sie die Durchführung von BEM als fair empfinden und sehen, dass mit ihnen gemeinsam Vorschläge zur Verbesserung der eigenen Gesundheit erarbeitet werden und dass diese Vorschläge auch dem ganzen Betrieb helfen.